Informationen zur Oberstufe (Alter Version mit Akkordion)

Die gymnasiale Oberstufe umfasst die Jahrgänge 11 bis 13 und gliedert sich in die Einführungsphase (11. Jahrgang) und die Qualifikationsphase (12. und 13. Jahrgang).

Auslandsschulbesuch:

Alternativ zum Schulbesuch am Johanneum kann im 11. Jahrgang auch eine Schule im Ausland besucht werden. Der Auslandsaufenthalt kann dabei ein halbes Jahr oder ein ganzes Jahr umfassen. Je nach den individuellen Umständen muss die 11. Klasse im Anschluss an den Auslandsaufenthalt noch besucht werden oder kann entfallen – hierzu ist ein Gespräch mit dem Oberstufenkoordinator notwendig.

Anträge auf Befreiung vom Unterricht wegen eines Auslandsaufenthalt sind im Sekretariat erhältlich.

Weitere Informationen liefert das folgende offizielle Merkblatt zum Auslandsschulbesuch des MK.

Die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe umfasst den 11. Jahrgang.

 

Informationsabend zur Einführungsphase:

Jedes Jahr gibt es zu Beginn des zweiten Halbjahres eine Informationsveranstaltung zur Einführungsphase, die sich an die Schüler*innen und deren Eltern richten. Deren Inhalte sind:

  • Berufliche Orientierung/Betriebspraktikum
  • Organisation der gymnasialen Oberstufe
  • Wahlen zum 11. Jahrgang
  • Vorstellung des Faches Darstellendes Spiel

Die Einladungen werden rechtzeitig über die Klassenlehrkräfte verteilt.

Informationen rund um die Informationsveranstaltung:

Regelungen in der Einführungsphase:

Einige der während der Einführungsphase geltenden Regeln und Bestimmungen sind in den folgenden Dokumenten aufgeführt:

Die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe umfasst den 12. und 13. Jahrgang. Die Qualifikationsphase unterscheidet sich in der Struktur am meisten von den Jahrgängen 5 bis 11.

 

Informationsabend zur Qualifikationsphase:

Daher findet jedes Jahr im Januar eine Informationsveranstaltung zur Qualifikationsphase statt, die sich an alle Schüler*innen und deren Eltern richtet. Deren Inhalt sind:

  • Abschlüsse in der Qualifikationsphase
  • Wahl des Schwerpunkts und der Abiturprüfungsfächer
  • Zulassung zu den Abiturprüfungen
  • Sportkurs- und Seminarfachwahlen

Die Einladungen werden per E-Mail an Schüler*innen und Eltern verteilt.

 

Informationen zum Seminarfach:

Informationen zu den Sportkursen:

Semester 1

Semester 2

Semester 3

Semester 4

Regelungen zur Qualifikationsphase:

Einige der während der Qualifikationsphase geltenden Regeln und Bestimmungen sind in den folgenden Dokumenten aufgeführt:

Kerncurricula der Fächer:

Die Inhalte der einzelnen Fächer sind in den Kerncurricula aufgeführt:

Termine und Hinweise zum Zentralabitur:

Hinweis: Alle wichtigen Termine und Fristen zum Abitur sind im IServ-Kalender „Jahresplaner 13“ zu finden!

Excel-Rechner: Zur Eingabe der Semesternoten, Anzeige noch möglicher Unterkurse, Prognose der Abiturnote und vieles mehr:

  • Bei Gefahr der Nicht-Zulassung zum Abitur immer den Oberstufenkoordinator aufsuchen!
  • Enthält Makros, diese müssen in Excel erlaubt/aktiviert sein.
  • Läuft nur unter Microsoft Excel, leider nicht unter Open Office 🙁
  • In Zeile 1 gibt es einen Button „Anleitung“

Präsentationsprüfung im mündlichen Abitur:

Es ist möglich, anstatt einer „normalen“ P5-Abiturprüfung eine Präsentationsprüfung abzulegen. Dazu ist ein Antrag bis zum Ende des 12. Jahrgangs zu stellen (siehe „Anträge“). Informationen rund um die mündliche Präsentationsprüfung sind auf folgender Seite des MK zu finden:

Bemerkungen auf dem Abiturzeugnis:

Auf dem Abiturzeugnis können Bemerkungen eingetragen werden, die eigene besondere Verdienste und Errungenschaften innerhalb und außerhalb der Schule herausstellen. Informationen dazu gibt es in der folgenden Datei:

Abitur-Note, mündliche Nachprüfungen:

In den schriftlichen Prüfungsfächern P1-P4 sind mündliche Nachprüfungen möglich, um eine noch nicht bestandene Abiturprüfung zu bestehen oder um die Note zu verbessern.

Abschluss Fachhochschulreife:

Am Gymnasium kann man ohne weitere Abschlussprüfung einen Teil der Fachhochschulreife erlangen.

Dazu erhält man in einem ersten Schritt durch Leistungen in zwei Semestern der Qualifikationsphase die  „Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife“. Anschließend muss noch der berufsbezogene Teil außerhalb der Schule erlangt werden. Durch Vorlage dieser Bescheinigung an der Schule stellt diese dann zum Schluss das „Zeugnis der Fachhochschulreife“ aus.

Informationen zur Fachhochschulreife, den notwendigen Bedingungen und den Möglichkeiten des berufsbezogenen Teils:

Der berufsbezogene Teil kann auch durch ein berufsbezogenes Praktikum erlangt werden. Dazu die folgenden Regelungen des MKs:

Bei allen Anträgen ist unbedingt darauf zu achten, welche Fristen es gibt. Diese finden sich für alle Anträge im IServ-Kalender „Jahresplaner“ des jeweiligen Jahrgangs, die bei IServ abonniert werden können.

Wechsel der bei der Wahl zur QPhase erhaltenen Fächer – vor Eintritt in die Qualifikationsphase:

Vor Eintritt in die Qualifikationsphase kann prinzipiell noch alles geändert werden.

Änderung der Prüfungsfächer P4 und/oder P5:

Auf Antrag können die Prüfungsfächer P4 und/oder P5 geändert werden.

Präsentationsprüfung im mündlichen Abitur:

Auf Antrag kann anstelle der „normalen“ mündlichen Abiturprüfung eine Präsentationsprüfung abgelegt werden.

Wiederholung in der Qualifikationsphase:

Der 12. Jahrgang der Qualifikationsphase kann auf Antrag bei positiver Prüfung durch die Schulleitung wiederholt werden.