FAQ – Tablets für Schülerinnen und Schüler

Der Schulvorstand hat auf seiner Sitzung vom 07.07.2022 beschlossen, „…, dass alle Schülerinnen und Schüler ab Jahrgang 8 am Johanneum ab dem Schuljahr 2023/24 mit eigenen digitalen Endgeräten (=Tablet) arbeiten. Gleichzeitig wird der Einsatz ab Jahrgangsstufe 5 mit in der Schule vorhandenen Klassensätzen vorbereitet, ins Medien- und Methodenkonzept übernommen und somit die Einführung in den jüngeren Jahrgängen in den Blick genommen.“

Dies bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler ab Beginn der 8. Klasse ein eigenes iPad besitzen müssen.

Alle Schülerinnen und Schüler müssen ab Beginn der 8. Klasse ein iPad besitzen, das von der Schule verwaltet werden kann. Dazu muss für das iPad eine JAMF Lizenz erworben werden und das iPad muss bei der Schule registriert sein.

Für die Schülerinnen und Schüler, die schon vor dem Schuljahr 2023/2024 in der 8. Klasse oder höher waren, gibt es eine Übergangsregelung:

Ja. Seit Beginn des Schuljahres 2023/24 muss jede Schülerin und jeder Schüler ab Beginn der 8. Klasse über ein iPad mit 10,2 Zoll Display und mindestens 64 GB Speicher (ohne Vorrichtung für eine SIM Karte) sowie einen Stift verfügen.

Für die Schülerinnen und Schüler, die schon vor dem Schuljahr 2023/2024 in der 8. Klasse oder höher waren, gibt es eine Übergangsregelung.

Alle Schülerinnen und Schüler, die sich im Jahrgang 7 befinden, benötigen im nächsten Schuljahr ein Apple iPad mindestens der 9. Generation mit 10,2 Zoll Display und mindestens 64 GB Speicher (ohne Vorrichtung für eine SIM Karte) sowie einen Stift. Die iPads und Stifte können immer im Frühjahr über den Anbieter GfdB gekauft werden. Außerdem muss für die iPads eine JAMF-Lizenz erworben werden, dies geschieht im Rahmen der Registrierung.

Das Administratorenteam der Schule übernimmt dann die Integration der iPads in das Schulnetz. Davor werden wir Elternabende zu der Einführung der Tablets durchführen, um Sie weiter zu informieren und Ihre Fragen zu beantworten.

Eine Einladung erhalten Sie als Elternbrief. Außerdem finden Sie den Termin im Kalender, sobald er festgelegt wurde.

In der Schule wird zu dem iPad benötigt:

  • digitaler Stift
  • JAMF Lizenz, mit der das iPad der Schule registriert sein muss

Zusätzlich empfehlen wir

  • eine Fallschutzhülle
  • das Abschließen einer Versicherung
Ja, da wir die iPads als Ersatz für die Mappen nutzen wollen, müssen die Kinder mit dem Stift im Unterricht mitschreiben.
Eine Tastatur kann optional genutzt werden, sie ist aber nicht erforderlich.

Die GFdB bietet iPads der jeweils aktuellen Generation an. Beim Kauf ist immer eine Versicherung für 60 Monate und eine Jamf Lizenz zur Verwaltung der Geräte enthalten.

Es gibt bei den iPads verschiedene Auswahlmöglichkeiten mit bzw. ohne verschiedenen Hüllen, Tastaturen, Stiften. Eine Übersicht wird mit Vorlauf vor dem Bestellprozess veröffentlicht. Es ist auch möglich, ein iPad ohne Versicherung zu bestellen. So können eventuell schon vorhandene Versicherungen genutzt werden.
Weiterhin empfehlen wir aber, das iPad zu versichern. Im Falle eines Schadens muss sonst ein neues iPad angeschafft werden und dies auch neu registriert werden.

Preisübersicht 2025 (Stand: März 2025)

Hier runterladen: Klicken!

Im Frühjahr können die iPads bei der GfdB gekauft werden. Die Start- und Schließtermine des Bestellportals werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Die iPads werden kurz vor den Sommerferien ausgegeben.

Leistungsempfänger nach

  • dem Sozialgesetzbuch (SGB) II (Grundsicherung für Arbeit Suchende),
  • dem SGB VIII (Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird, im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder),
  • dem SGB XII (Sozialhilfe),
  • dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag),
  • dem Wohngeldgesetz (WoGG)

können bei der Schule die Ausleihe eines iPads beantragen.

Bitte reichen Sie diesen Antrag beim Sekretariat jeweils bis Ende Mai für das folgende Schuljahr ein und legen Sie eine Kopie des Leistungsbescheides oder eine Bescheinigung des Leistungsträgers in einem verschlossenen Umschlag bei. Wir behandeln diese Unterlagen höchst vertraulich.

Wenn für die Schülerinnen und Schüler ebenfalls  die Befreiung von den Gebühren zur Schulbuchausleihe beantragt wird/wurde und die entsprechenden Nachweise dem Sekretariat vorliegen, müssen die Nachweise nicht erneut erbracht werden.

Die Ausleihe ist kostenlos und gilt bis zum Verlassen der Schule. Der entsprechende Nachweis muss dazu jährlich erbracht werden.

Daneben steht in besonderen Härtefällen dankenswerterweise der Förderverein zur Unterstützung bereit. Den entsprechenden Antrag können Sie hier herunterladen.

Es wird die Möglichkeit geben, den Kauf des iPads und Zubehörs über 3 Jahre zu finanzieren.
Beachten Sie bitte auch den nächsten Punkt: Unterstützung bei der Anschaffung

Ein bereits gekauftes iPad kann in den meisten Fällen gegen eine Gebühr vom Schulanbieter GfdB in das Schulnetz eingebunden werden, wenn es mindestens über ein 10,2 Zoll Display und 64 GB Speicher verfügt. 

Das Einbinden ins Schulnetz ist Pflicht für die iPads der Schülerinnen und Schüler der iPad Jahrgänge. Die iPads der älteren Schülerinnen und Schüler können optional ebenfalls nachregistriert werden, dies ist aber keine Pflicht.

Wenn Sie das iPad bei der GfdB kaufen, ist dies automatisch der Fall. Wenn Sie ein bereits vorhandenes iPad nutzen und ihr Kind  in einen iPad Jahrgang geht, müssen Sie es nachregistrieren lassen. 

Weitere Infos zur Nachregistrierung entnehmen sie bitte dem Infoschreiben.

Alle Schülerinnen und Schülern des Johanneums können im Frühjahr über den Schulanbieter GfdB ein iPad plus Zubehör erwerben. Anfang des Jahres werden wir Elternabende zu der Einführung der Tablets durchführen, um Sie weiter zu informieren und Ihre Fragen zu beantworten.

Alle Schülerinnen und Schüler, die sich im Schuljahr 2024/25 im Jahrgang 10 oder höher befinden, können frei entscheiden, welches Tablet sie benutzen. So können bereits angeschaffte Geräte weiter genutzt werden. Ein Tablet für die Schule muss folgende Leistungsmerkmale aufweisen:

64 GB Speicher oder mehr

10” Display

kompatibel mit einem digitalen Stift

WLAN (die Nutzung von mobilen Daten über eine SIM-Karte ist in der Schule nicht erlaubt)

Bei der Vielzahl der Geräte auf dem Markt können wir leider keine Geräte empfehlen. Wir stellen aber fest, dass viele Schülerinnen und Schüler erfolgreich mit einem iPad oder Geräten von Samsung arbeiten.

Schüler der Kursstufe (12. / 13. Jahrgang) können in Einzelfällen auch einen Laptop anstelle eines Tablets im Unterricht nutzen. Diese Einzelfälle müssen von Herrn von Westernhagen genehmigt werden. Bitte benutzen Sie dafür dieses Antragsformular.

Sie können gerne Ihrem Kind vorher ein iPad kaufen. Wenn Sie darauf achten, dass es über ein 10,2 Zoll Display und mindestens 64 GB Speicher verfügt, kann es in den meisten Fällen gegen eine Gebühr vom Schulanbieter GfdB in das Schulnetz eingebunden werden. Bitte beachten Sie dazu auch den Punkt „Wir haben bereits ein iPad. Wie kann mein Kind dieses Gerät in der Schule nutzen?“.
Nein. Das digitale Endgerät stellt für die Lehrkräfte ein zusätzliches Werkzeug dar, welches sinnvoll im Unterricht eingesetzt wird. Die Entscheidung darüber obliegt in jedem Fall der unterrichtenden Lehrkraft.
Keine Sorge! Die iPads werden so konfiguriert, dass in der Schule nur die von den LehrerInnen zugelassenen Apps funktionieren. Privat installierte Apps können im Unterricht nicht ausgeführt werden. Die Lehrkräfte können auch in einer Unterrichtsstunde beispielsweise nur eine einzige App (wie z. B. Anton) erlauben.
HINWEIS: Diese Konfigurationen werden nur bei iPads möglich sein. Wenn ihr Kind ein anderes Tablet nutzt, empfehlen wir, eine Software einzusetzen, mit der die Nutzung der Apps gesteuert werden kann. Für Android Tablets gibt es beispielsweise die Programme Google Family Link, eset Parental Control oder Salfeld Kindersicherung.
Außerhalb der Schule „gehört“ das iPad den Kindern bzw. deren Eltern und sie können frei entscheiden, welche Apps installiert werden oder für was das iPad genutzt wird.
Keine Angst! Wir führen mit allen Schülerinnen und Schülern eine Einführung zur Nutzung digitaler Endgeräte am Anfang des Schuljahres durch. Hier werden wir die wichtigsten Dinge besprechen (wie z. B. Nutzung der digitalen Schulbücher, IServ, Notiz-App, …).

Der Termin für den Elternabend für den jetzigen Jahrgang 7 wird rechtzeitig über die schulischen Kommunikationskanäle bekanntgegeben und wird im Frühjahr stattfinden.

(Stand März 2025)

  • Aktuell gewährt die GfdB beim Sofortkauf 3% Skonto.
  • Eine Bestätigung des Kaufs erfolgt erst, wenn das Portal geschlossen wird.
  • Sollte ein Kind das Johanneum im Sommer verlassen oder nicht in die 8. Klasse versetzt werden, so kann man zwei Wochen nach der Ausgabe der iPads (das wird Ende Juni sein) noch vom Kauf zurücktreten.
  • Die iPads könnten graviert werden, dies wird aber nicht empfohlen.
  • Bei einem kaputten oder defekten iPad sorgt die GfdB innerhalb von 5-7 Werktagen für Ersatz, für diese Zeit stellt die Schule ein Leih-iPad zur Verfügung.
  • Weder Stift noch Tastatur sind mitversichert.
  • Wenn beschädigte iPads im Rahmen der Versicherung ausgetauscht werden, wird die Registrierung und die JAMF-Lizenz auf das neue Gerät übertragen.
  • Aktuell gewährt die GfdB beim Sofortkauf 3% Skonto.
  • Beim Sofortkauf erfolgt die Abbuchung vom Konto erst nach der Auslieferung der iPads.
  • Für die schulisch verwalteten iPads gelten gesonderten (strengere) Datenschutzbedingungen. Mehr Infos finden sich unter (https://www.apple.com/de/education/docs/Data_and_Privacy_Overview_for_Schools.pdf)
  • Auf den iPads kann eine private Apple-ID genutzt werden, so können private Apps (zu Hause) genutzt werden und die Nutzung des iPads zu Hause kann über die Familienfreigabe von Apple gesteuert werden. Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://support.apple.com/de-de/guide/ipad/ipad9950a506/ipados.

Bei Rückfragen können Sie uns eine E-Mail schreiben.